Europäische Investitionsbank

Europäische Investitionsbank
Europäische Investitionsbank,
 
Abkürzung EIB, öffentlich-rechtliches, selbstständiges Kreditinstitut der EG, gegründet 1958, Sitz: Luxemburg. Mitglieder sind alle Staaten der EU. Gemäß Art. 267 EG-Vertrag soll die EIB zu einer ausgewogenen, reibungslosen Entwicklung des gemeinsamen Marktes beitragen, indem sie im Interesse der Gemeinschaft liegende Investitionsvorhaben finanziert. Hierbei bedient sie sich des Kapitalmarkts sowie eigener Mittel. Durch die Gewährung von Darlehen und Bürgschaften werden v. a. Projekte zur Erschließung weniger entwickelter Regionen, Umstellungs- und Modernisierungsvorhaben von Unternehmen oder zur Schaffung neuer Arbeitsmöglichkeiten in der Gemeinschaft sowie neue Vorhaben von gemeinsamem Interesse mehrerer Mitgliedstaaten finanziert. Seit Ende der 80er-Jahre hat die EIB zahlreiche neue Aufgaben, u. a. Beschleunigung der Finanzierung von Investitionsvorhaben (z. B. zur Verbesserung der Infrastrukturen im Verkehrs-, Telekommunikations- und Energiebereich sowie in den Bereichen Umweltschutz, städtebauliche Entwicklung, Gesundheits- und Bildungswesen), Errichtung des Europäischen Investitionsfonds, Beteiligung an Vorhaben des Kohäsionsfonds und der anderen Europäischen Strukturfonds. Außerhalb der EU ist die EIB v. a. in den AKP-Staaten, im Mittelmeerraum, in den mittel- und osteuropäischen Transformationsstaaten, in Südafrika sowie seit 1993 auch in Asien und Lateinamerika tätig.
 
Die EIB verfügt (1999) über ein gezeichnetes Kapital von 100 Mrd. Euro. Seit ihrer Gründung bis Ende 1999 gewährte sie Darlehen und Garantien in Höhe von insgesamt 301,2 Mrd. Euro, davon wurden 270,4 Mrd. Euro für Projekte innerhalb der EU zur Verfügung gestellt, 30,8 Mrd. Euro für Investitionsvorhaben außerhalb der EU. Den größten Teil der erforderlichen Mittel für Darlehen beschafft sich die EIB auf nationalen und internationalen Kapitalmärkten durch Begebung von Anleihen.
 
Die Organisationsstruktur ist dreistufig: Der Rat der Gouverneure (in der Regel die Finanzminister der 15 Mitgliedstaaten) bestimmt die Kreditpolitik und entscheidet über Kapitalerhöhungen, der Verwaltungsrat (25 hohe Beamte aus den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission) entscheidet über die Gewährung von Darlehen und Bürgschaften, die Anleihebegebung und die Zinssätze der Bank, das siebenköpfige Direktorium (Präsident und 7 Vizepräsidenten) führt die laufenden Geschäfte.

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Europäische Investitionsbank — Rechtsform eigene Rechtspersönlichkeit Gründung 1958 Sitz …   Deutsch Wikipedia

  • Europäische Investitionsbank — ⇡ EIB …   Lexikon der Economics

  • Europäische Union — Flagge Wahlspruch …   Deutsch Wikipedia

  • Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung — Rechtsform Gründung …   Deutsch Wikipedia

  • Investitionsbank des Landes Brandenburg — Rechtsform Anstalt öffentlichen Rechts Gründung 31. März 1 …   Deutsch Wikipedia

  • europäische Integration — europäische Integration,   die Bemühungen um eine gemeinsame, in sich verbundene wirtschaftliche, soziale und politische Struktur der europäischen Staaten.   Die Vorstellungen von einem einheitlichen Europa (Europagedanke) standen bis ins 20.… …   Universal-Lexikon

  • Europäische Wirtschaftsgemeinschaft \(EWG\) —   Die sechs Staaten, die sich im April 1951 in der Montanunion zu einer gemeinsamen Kohle und Stahlpolitik zusammengeschlossen hatten, wollten auf dem Weg der europäischen Integration trotz aller Rückschläge weitergehen. Am 25. März 1957… …   Universal-Lexikon

  • Europäische Einigung — Entwicklung der Europäischen Union Die Geschichte der Europäischen Union ist bislang durch ein Geflecht konkurrierender Motive und Entwicklungstendenzen charakterisiert, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten jeweils richtunggebend auf die… …   Deutsch Wikipedia

  • Europäische Gemeinschaften — I Europäische Gemeinschaften   1967 hatten EWG, Montanunion und Europäische Atomgemeinschaft gemeinsame Organe der Europäischen Gemeinschaften (EG) gebildet: Ministerrat, Kommission, Europäisches Parlament und Europäis …   Universal-Lexikon

  • Europäische Entwicklungshilfe — Flagge der Europäischen Union Die Entwicklungspolitik der Europäischen Union befasst sich mit Maßnahmen der Entwicklungshilfe gegenüber Drittstaaten. Zu unterscheiden ist sie von der Regionalpolitik, die Hilfeleistungen gegenüber in der… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”